In der gegenwärtigen Ära des vermehrten Homeoffice-Arbeitens rücken die steuerlichen Vorzüge von Aufwendungen für das Arbeiten von Zuhause immer stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit vieler Menschen.Angestellte stellen sich die Fragelautet, ob sie ihre Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen können.Die erfreuliche Nachricht ist,dass dies unter speziellen Bedingungen durchaus machbar ist.
Um die Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend machen zu können, muss das Arbeitszimmer als zentraler Ort der beruflichen Tätigkeit dienen. Es muss also der primäre Ort sein, an dem die Arbeit ausgeführt wird. Zusätzlich müssen die Ausgaben nachweisbar sein, beispielweise durch eine Rechnung für die Mietkosten des Arbeitszimmers.
Es ist zu berücksichtigen dass die steuerlichen Vorschriften für Ausgaben im Homeoffice je nach Land unterschiedlich sein können Es ist daher ratsam vorab Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer Steuerberater Firma zu halten um sich über die geltenden Gesetze und Regelungen zu informieren Durch geeignete Steuerhinweise können Sie Kosten sparen und Ihre Steuerbelastung reduzieren